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Informationen zum Wegzug /eUmzug

Abmeldung / Wegzug

Schade dass Sie Hüniken verlassen wollen. Wir wünschen Ihnen am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen via https://www.eumzug.swiss/eumzug/#/canton/so oder direkt bei der Gemeindeschreiberin abmelden (bei persönlicher Abmeldung bitte Identitätskarte oder Pass resp. Ausländerausweis mitbringen).

Sofern Sie den Wegzug mit eUmzug melden, senden wir bei Schweizer Staatsangehörigen den Heimatschein direkt der neuen Wohngemeinde zu. Wenn Sie bei uns noch keinen Heimatschein hinterlegt hätten, würden wir Sie umgehend informieren.

Für Drittstaatsangehörige (Ausländerausweis in Kreditkartenformat) ist der Onlinedienst eUmzug nur bei einem Wegzug innerhalb des Kantons Solothurn möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich zusätzlich am neuen Wohnort anmelden müssen, sofern die Gemeinde eUmzug nicht anbietet!

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur persönlich bei der Gemeindeschreiberin möglich. Bitte kommen Sie dafür einen Monat vor dem geplanten Wegzug bei der Gemeindeschreiberin vorbei, da Sie ein Formular für die Steuerverwaltung benötigen (Steuererklärung muss vor dem Wegzug eingereicht werden).

Für die Abmeldung ist die Adresse des Reiseziels/Wohnortes im Ausland und eine Korrespondenzadresse in der Schweiz erforderlich.

 

Eine Checkliste zum Zügeln finden Sie hier: Alles was beim Zügeln zu beachten ist.

Gemeindeverwaltung Hüniken
Chilchackerweg 59
4554 Hüniken, 032 558 44 80
verwaltung@hueniken.ch

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung
Für Termine steht Ihnen die Gemeindeverwaltung nach Vereinbarung gerne zur Verfügung. 

Sprechstunde mit dem Gemeindepräsidenten
Sprechstunden mit dem Gemeindepräsidenten sind direkt mit diesem zu vereinbaren.
M 079 400 23 05, praesident@hueniken.ch